Benutzungsordnung


des Deutschen Aphorismus-Archivs Hattingen
(in Auszügen)

 

Hinweis: Die komplette Benutzungsordnung können Sie als PDF-Dokument hier herunterladen:
Benutzungsordnung DAphA-Archiv

 

§ 1 Einrichtung
Das Deutsche Aphorismus-Archiv besteht aus der Bibliothek, dem Archiv und dem Internet-Archiv.

 

§ 2 Benutzungsrecht
Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Ihre Nutzung ist allen natürlichen Personen im Rahmen dieser Benutzungsordnung, insbes. der §§ 7 u. 10, gestattet. Das Archiv steht grundsätzlich allen Interessierten nach Maßgabe der personellen Möglichkeiten zur Verfügung:

  • für Zwecke der Wissenschaft und Forschung
  • für Zwecke von Bildung und Unterricht
  • zur Vorbereitung von Veröffentlichungen, z. B. in Presse, Hörfunk, Fernsehen (publizistische Nutzung)
  • für private literarische Interessen.

Das veröffentlichte Material steht zur Einsicht und gegebenenfalls zur Kopie zur Verfügung, soweit nicht § 6 anderes bestimmt. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Für die Nutzung ungedruckten Materials gilt § 5. Das Internet-Archiv befindet sich in Form einer Datenbank in der Aufbauphase. Die Nutzung ist bis auf Weiteres nur im Archivraum möglich; eine Nutzung online ist für die Zukunft vorgesehen und erfordert eine gesonderte Zugangssatzung (Anmeldung, Urheberrechte etc.)

 

§ 3 Benutzungsantrag
Die Bibliothek ist zu den Öffnungszeiten unmittelbar zugänglich. Zur Benutzung des Archivs ist ein Antrag, in der Regel schriftlich, an die Leitung des Archivs zu stellen. Dabei sind Angaben zur Person zu machen; der Benutzungszweck sowie der Gegenstand der Nachforschungen sind möglichst genau anzugeben. Ein entsprechendes Formular kann als PDF-Dokument auf der Website www.DAphA.de heruntergeladen werden.

 

§ 4 Benutzungsgenehmigung
Über den Antrag auf Benutzungsgenehmigung entscheidet die Archivleitung.
Die Benutzungsgenehmigung kann eingeschränkt erteilt werden, wenn der Ordnungszustand des Archivguts oder Bestimmungen eines Übergabevertrages dies erfordern.
Die Benutzungsgenehmigung kann auf Zeit oder auf Dauer widerrufen werden, wenn die Angaben im Benutzungsantrag nicht mehr zutreffen oder Benutzungsbedingungen nicht eingehalten werden.

 

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